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   OLG Hamm, 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75   

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OLG Hamm, 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75 (https://dejure.org/1975,1047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75 (https://dejure.org/1975,1047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 1975 - 2 Ss OWi 500/75 (https://dejure.org/1975,1047)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1983
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, insbesondere zum Existenzverlust eines Selbständigen fuhren würde (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 377/98 OWIG - 2 Ws (B) 282799 0WiG - ; 2 Ws (B) 92/00 0WiG - OLG Hamm, NJW 1975, 1983; VRS 75, 312 f.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Bay0bLG, a.a.0.).
  • OLG Hamm, 26.11.1976 - 5 Ss OWi 1540/76

    Zulässigkeit der Verhängung eines unbeschränkten Fahrverbots gegenüber einem

    Es unterliegt der Beurteilung des Tatrichters, in Fällen außergewöhnlicher Härte (OLG Hamm NJW 75, 1983 [OLG Hamm 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75] ) oder ganz besonderer, das innere oder äußere Handlungsbild beherrschender Umstände (OLG Hamm NJW 74, 1777 = VRS 48, 450 [OLG Hamm 05.06.1974 - 3 Ss Owi 391/74] ) von der Nebenfolge abzusehen, dafür aber den Bußgeldrahmen des § 24a Abs. 3 StVG weitgehend auszuschöpfen.

    Dies wird auf Härtefälle ganz außergewöhnlicher Art beschränkt bleiben müssen (OLG Hamm NJW 75/1983 [OLG Hamm 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75] ).

  • OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen

    Eine andersartige Einschränkung des Verbots, namentlich die auf ein bestimmtes Fahrzeug, ist dagegen nicht zulässig (OLG Hamm NJW 1975, 1983; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 44 Rdn. 10; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StGB § 44 Rdn. 10; StVG § 25 Rdn 11).
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